"Lotterleben" - Aus den Betten des 17.Jahrhunderts...

Bei den Forschungen werden bisweilen auch durchaus pikante Begebenheiten ans Tageslicht befördert. So im Forschungsfall der Familie L.: Bei den Recherchen im Staatsarchiv Sigmaringen fanden sich in den Amtsprotokollen der Herrschaft Hettingen Einträge zu unehelichen Tatvorgängen im 17. Jahrhundert. Die sittlichen Bewertungen der damaligen Obrigkeit waren noch sehr streng. Nicht selten musste eine Geldstrafe gezahlt werden, wenn ein vor- oder außerehelicher Beischlaf bekannt geworden war.

Hier die Eintragung aus den Amtsprotokollen der Herrschaft Hettingen: „24.10.1687 Jacob S. von Hettingen soll etliche Male nächtlicher Weile zu Ignati Pf.s Wittib in Hermentingen eingeschlupft sein und mit ihr in unehelichen Sachen zu tun gehabt haben.“
Das heißt, Jacob S. war nachts wiederholt bei der Wittwe des Ignatz Pf. gewesen. Der Angeklagte gab zu, er habe am „verwichenen Heiligkreuz-Tag um verloffene Michaelis bei Ignati Pf.s Wittib gedroschen, und so es Nacht worden, bei ihr verblieben und in das Bett gangen, sie ihne nit abgeschaffet, sondern geduldet“.

Er war also am letzten Heiligkreuz-Tag bei der Witwe des Ignatz Pf. zum Arbeiten (Dreschen) gewesen; als es dunkel wurde, ist er bei ihr geblieben und sie habe ihn nicht weggeschickt, als er zu ihr ins Bett kam (oder mit ihr zusammen ins Bett ging?), sondern sie habe ihn geduldet.

Im weiteren Verlauf der Untersuchung stellte sich heraus, dass noch weitere Männer bei der Witwe waren, die alle namentlich erwähnt werden. Die Untersuchung ging noch lange weiter. Als Begründung gab die Witwe an, sie hätte befürchtet, ihre Hilfskräfte auf dem Hof zu verlieren, wenn sie ihnen die nächtlichen Besuche verwehrt hätte.

Man kann sich vorstellen, was das Bekanntwerden dieser Sachverhalte für die Witwe und die betroffenen Männer bzw. deren Familie bedeutete. Dennoch zeigt es, dass es auch schon in früheren Zeiten Verstöße gegen die moralischen und sittlichen Regeln gegeben hat.