Heraldik Vorgehensweisen
Manche Schätzungen, gehen davon aus, dass es über 1,7 Millionen Wappen allein im deutschsprachigen Raum gibt. Dieser Dschungel historischer Familienwappen kann nur von einem erfahrenen Heraldiker „durchforstet“ werden.
Das bedeutet: akribische Kleinst- und Denkarbeit zwischen zahlreichen namensgleichen und namensähnlichen Familienwappen.
Bevor man jedoch mit Forschungsarbeiten beginnt, gibt es wichtige Indizien, die die Erfolgsaussichten derselben meist schon sehr einschränken:
- Wappen führten Familien mit gehobenem sozialen Status. Das hat einen ganz einfachen Grund: Neben Prestigegründen brauchten diese Familien ein Wappen, um die wachsende Zahl rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen durch ein Siegel abschließen zu können. Man bedenke, dass lange Zeit nur ein Bruchteil selbst der privilegierten Gesellschaftsschichten des Schreibens mächtig war. Schloss man also einen Vertrag ab, setzte man an die Stelle der Unterschrift das Siegel.
- Auch an Namen geht die Zeit nicht spurlos vorbei. So war lange Zeit der ganz große Bevölkerungsteil nicht in der Lage, den eigenen Namen aufzuschreiben. Daher wurden Namen nur mündlich überliefert. Die wenigen, die schreiben konnten, taten dies - in Ermangelung von Rechtschreibregeln – nach dem Gehör. Wie und auf wie viele unterschiedliche Schreibvarianten hat man Namen also geschrieben?
- Eine sehr gut recherchierte Familiengeschichte ist Voraussetzung für eine heraldische Forschung. Da die meisten in der Literatur verzeichneten Wappen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert stammen, bedeutet dies, dass man schon eine wenigstens 300-jährige Familiengeschichte vorweisen sollte.
Je nachdem, wie die Antwort auf diese Fragen ausfällt, gilt es entweder durch Forschung die Führungsberechtigung für ein Wappen nachzuweisen oder, ein neues zu stiften.
Legal ein historisches Wappen führen darf nur, wer folgende Bedingung erfüllt: Eine fundierte und lückenlose Familiendokumentation muss eine ununterbrochene Erbfolge in der väterlichen Stammreihe von heute ausgehend bis zurück zum Wappenstifter belegen.